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Zertifizierungen / AGBs

Als Fachunternehmen steht die Alfaref GmbH nicht nur für Qualität, sondern auch für Vertrauen. Deshalb sind wir nicht nur zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sondern sind ebenfalls in Ländern wie UK, Schottland, Dänemark, den Niederlanden und Österreich als Abfallmakler gelistet 

Zudem ist die Alfaref GmbH in vielen EU-Ländern mit eigener Steuernummer registriert und besitzt selbstverständlich eine hervorragende Umweltschutzversicherung.

AGB der Firma Alfaref GmbH

1. Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.

Sie sind auch dann wirksam, wenn sie denen unserer Kunden oder Lieferanten widersprechen.
Sie gelten auch für alle weiteren und künftigen Geschäftsbeziehungen,auch wenn Sie nicht wiederholt ausdrücklich vereinbart wurden.


Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese seitens Alfaref GmbH akzeptiert werden.

Diese Akzeptanz muss von Alfaref GmbH ausdrücklich erfolgen und bedarf einer schriftlichen Form.
Spätestens mit der Annahme unserer Leistungen gelten diese Geschäfts-Bedingungen als akzeptiert.


Alle Vereinbarungen, die zwischen Alfaref GmbH und seinem Vertragspartner getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Dies ist auch gültig für Verträge, bei denen Ergänzungen oder Änderungen vorgenommen werden.

Mündliche Abreden, Zusagen oder Nebenabreden jeglicher Art sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigt wurden.


2. Angebote und Annahme

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Alle Angebote erfolgen in schriftlicher Form. Die Gültigkeit unserer Angebote ist mit einer Fristsetzung vermerkt. Sollte diese Frist verstrichen sein, besitzt der Vertragspartner kein Anrecht mehr auf die angebotene Dienstleistung. Umfang und Inhalt der geschuldeten Dienstleistung ergeben sich aus unserem schriftlichen Angebot, unserer Auftragsbestätigung, oder auch aus einem geschlossenen Vertrag.

Die Annahme unserer Dienstleistung hat in schriftlicher Form z.B. durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

Sollte eine Bestimmung aus der vertraglichen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


3. Lieferung und Annahme

Die Lieferfrist ist auf der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag eindeutig vermerkt.

Für die Einhaltung der Lieferfrist genügt eine rechtzeitige Versendung aus dem Lager oder dem Werk. Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, sofern sie dem Kunden zuzumuten sind. Im Falle von Streik oder höherer Gewalt behalten wir uns das Recht vor, die Lieferfrist zu verlängern.
Verlängert sich die Lieferzeit um mehr als einen Monat, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Es besteht jedoch kein Anrecht auf Schadensersatzansprüche.

Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn bei einer Lieferung „ex work/ ab Werk“ die Ware auf das Beförderungsmittel ordnungsgemäß verladen wurde und die entsprechenden Versandpapiere übergeben wurden.

Bei Lieferungen „frei Haus/frei Werk“ gilt die Lieferung als erfolgt, wenn die Ware beim Kunden eingangs verwogen wurde und der ordnungsgemäße Erhalt der Ware durch die Annahmeerklärung auf den entsprechenden Versanddokumenten bestätigt wurde.


4. Annahmeverzug bei Anlieferungen

Gerät der Vertragspartner in Annahmeverzug, geht die Gefahr für die Anlieferung auf den Vertragspartner über. Alfaref GmbH ist auf jeden Fall berechtigt, die entstandenen Kosten an den Vertragspartner weiterzureichen und sich diese in voller Höhe erstatten zu lassen.


5. Verpackung

Die Art der Verpackung der Ware ist im Vertrag gekennzeichnet.

Alfaref GmbH ist nicht verpflichtet Transport- und andere Verpackungsmittel zurück zu nehmen. Die Entsorgungskosten für die Verpackungen trägt der Kunde. Für Schäden, die beim Transport oder durch den Transport an der der Ware oder den Verpackungen entstanden sind, sind wir nicht haftbar zu machen.


6. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise gemäß Auftragsbestätigung oder Vertrag sind maßgebend und bindend.

Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Abrechnungsgrundlage erfolgt anhand seiner definierten Qualität, Quantität und mittels einer Eingangsverwiegung der Ware.

Sofern keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen sind, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Sollte der Kunde das Zahlungsziel nicht einhalten, ist Alfaref GmbH berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes zu erheben. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag ordnungsgemäß auf unserem Konto verbucht wurde. Zahlungen mittels Schecks und Wechsel bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung unsererseits. Sie gelten erst dann als erfolgt, wenn uns der Betrag unwiderruflich auf dem Geschäftskonto gutgeschrieben wird. Gemäß § 366 Abs. 2 BGB sind wir berechtigt Forderungen unserer Vertragspartner mit unseren Zahlungsverpflichtungen zu verrechnen.


7. Gefahr- und Eigentumsübergabe

Alfaref GmbH setzt den Kunden von der Versandbereitschaft der Ware in Kenntnis.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware ordnungsgemäß auf dem Transportmittel verladen und übergeben wurde. Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn sich eine Verladung ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Alfaref GmbH.


8. Qualität und Reklamation

Der Kunde hat beim Empfang der Ware entsprechende Eingangskontrollen zu der Beschaffenheit, Menge und Qualität der Ware durchzuführen.

Reklamationen können nur unmittelbar nach Erhalt der Ware, aber spätestens innerhalb von 10 Tagen gem. § 377 HGB für sichtbare und auch verdeckte Mängel, gemacht werden.

Der Lieferant von Waren ist verpflichtet, bei nicht vertragskonformen Anlieferungen dieses Alfaref GmbH sofort anzuzeigen. Er ist verpflichtet den Mangel unverzüglich zu beheben oder für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Dies gilt auch bei Falsch- oder Fehllieferungen.


9. Versicherungen und Gewährleistungen (Haftpflichtversicherungsschutz)

Alfaref GmbH versichert und gewährleistet, dass seine Dienstleistungen nach dem Stand der Technik fach- und sachgemäß ausgeführt werden. Sollten die Waren mangelhaft geliefert worden sein, besteht das Recht auf Nachbesserung. Sollte keine Nachbesserung möglich sein, besteht das Recht auf Ersatzlieferung. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, besteht das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.


10. Produkthaftung und Haftungsausschluss(Mängelhaftung)

Die Haftung wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln beschränkt.

Alfaref GmbH haftet nicht für falsch deklarierte Ware oder Ware deren Beschaffenheit und Inhalt nicht mit den vertraglich vereinbarten Bestimmungen übereinstimmen. Alfaref GmbH haftet auch nicht für Folgeschäden, die sich daraus ergeben.

Schadensersatzansprüche, die sich aus einer Unmöglichkeit einer Leistung ergeben , sowie aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Alfaref GmbH als auch ihren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

Der Lieferant stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten, Patente etc frei.


11. Abtretung/ Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt Forderungen, gleich welcher Art, ohne Zustimmung des Alfaref GmbH an Dritte abzutreten oder auch Dritte zur Geltendmachung seiner Forderung zu ermächtigen.

Die Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegen Forderungen der Alfaref GmbH stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


12. Urheberrechte und Geheimhaltung

Der Lieferant ist verpflichtet alle Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prüfungsergebnisse, Preise sowie sonstige Dokumente oder auch Informationen strikt geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

Diese Pflicht besteht auch nach Abwicklung des Geschäftes weiter. Gutachten, Prüfungsergebnisse und Nachweisdokumentationen, die dem Kunden zugänglich gemacht wurden, dürfen in ihrer Form und ihrem Inhalt weder verändert, weitergegeben oder veröffentlich werden.


13. Erfüllungsort und Gerichtsstand- anzuwendendes Recht

Die Vertragsparteien bemühen sich bei Streitigkeiten zunächst eine gütliche Einigung zu erzielen. Sollte es innerhalb eines Monats zu keiner gütlichen Einigung kommen, kann das gerichtliche Klageverfahren eingeleitet werden.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der Alfaref GmbH in Heide. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Meldorf. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


14. Sonstiges: Bestimmungen für die Übernahme und Anlieferungen von Abfallstoffen

Bei Anlieferungen von Abfallstoffen treten die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen der Abfallwirtschaft in Kraft. Die Einhaltung der Landesabfallgesetze, der behördlichen Abfallregelungen, sowie der EU Abfallgesetze bilden die Grundlage für die Übernahme der Abfälle.

Es werden nur gesetzlich und behördlich zugelassene Abfälle angenommen.

Zur Beurteilung des Abfalls kann Alfaref GmbH eine repräsentative Abfallprobe beim Abfallerzeuger anfordern und auf dessen Kosten analysieren lassen. Es steht dem Abfallerzeuger frei, eine Analyse auf eigene Rechnung anfertigen zu lassen. Der Abfallerzeuger /Anlieferer ist verpflichtet, Alfaref GmbH alle ihm bekannten oder erkennbaren Gefahren, die von dem Abfall ausgehen können, unaufgefordert anzuzeigen.

Er erklärt sich einverstanden, dass alle zur Datenerfassung erforderlichen Angaben, die zum Zwecke der Erstellung des Abfallkatasters oder des Führens des Betriebstagebuchs erforderlich sind, verwendet werden dürfen.

Alle Abfalltransporte dürfen nur von behördlich zugelassenen Transportbetrieben ausgeführt werden, die die gesetzlichen und

behördlichen Vorschriften einhalten. Die Abfalltransporte erfolgen nur dann, wenn entsprechenden Annahmeerklärungen der Betriebe und die behördlichen Zustimmungen vorliegen. Die Abfalltransporte werden mit den erforderlichen notwendigen Transport- und Versanddokumenten durchgeführt.

Für Folgeschäden, die bei einem unsachgemäßen Transport von Abfällen oder durch einen Transport ohne Genehmigung erfolgen, haftet Alfaref GmbH nicht.

Abfälle, die mit offenen Fahrzeugen (Kipp- LKWs /Containern) angeliefert werden, müssen mit einer Schutzplane oder mit Netzen versehen werden, um eine Verschmutzung des Transportweges und des Betriebes zu vermeiden. Sollten diese Vorschriften missachtet werden, muss der Auftraggeber / Anlieferer die Folgekosten der Reinigung bezahlen.

Abfälle, die in Behältnissen wie Big Bags, Kisten oder ähnlichen Verpackungen auf Paletten angeliefert werden, müssen den Vorschriften des Annahmebetriebes entsprechend verpackt und befüllt sein.

Bei Anlieferungen von Abfällen ist den Sicherheitsvorschriften und den Anweisungen des jeweiligen Betriebes Folge zu leisten. Dem Anlieferer ist es untersagt, eigenmächtig Abfälle ohne betriebliche Anweisung und Erlaubnis zu entladen.

Der Abfall muss mit einer eindeutigen Kennzeichnung über Art des Abfalls, Inhalt, Zustand und Menge versehen sein. Eine Eingangskontrolle ist zulässig. Die Ermittlung des Gewichtes erfolgt über eine staatlich geeichte Waage.

Die Annahme von Abfällen kann verweigert werden, wenn die angelieferte Ware nicht den vertraglich vereinbarten Bestimmungen entspricht. In diesem Fall ist der Anlieferer verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und uns von allen Kosten und Ansprüchen auch Dritten gegenüber frei zu sprechen.

Dies gilt auch für Anlieferungen in ungeeigneten und mangelhaften Transportmitteln, bei fehlerhafter oder falscher Deklaration des Abfalls, sowie bei fehlenden Transportgenehmigungen.

Der Auftraggeber haftet für alle - auch mittelbare- Schäden, die Alfaref GmbH durch fehlerhafte oder falsche Anlieferungen entstehen. Der Auftraggeber haftet auch dann für alle Schäden, die durch Nichtachtung der Betriebsordnung oder Missachtung der Anweisung des Betriebspersonals entstehen.

Sollten Anlieferer und Auftraggeber nicht identisch sein, haften beide gesamtschuldnerisch.

Die Haftung des Auftraggebers/Anlieferer gilt auch dann, wenn Alfaref GmbH vom Vertrag zurückgetreten ist.